Klage gegen Google-Bildersuche
15. Oktober 2008 - 00:53 | von: nightsurfer | gelesen: 2397
Ein Urteil gegen Google könnte sich zum Präzedenzfall in Sachen Online-Bildersuche entwickeln. Das Hamburger Landgericht hat jüngst entschieden, dass auf urheberrechtlich geschützte Bilder im Netz nicht gegen den Willen des Rechte-Inhabers verlinkt werden darf.
Anlass war der Fall eines Künstlers, der seine Comiczeichnungen der Figur PsykoMan nicht in den Google-Ergebnislisten sehen wollte. Das Gericht betrachtete seine Nutzungsrechte als verletzt und sprach ihm Anspruch auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten zu. Nach Angaben der Computerbild schlug das Landgericht Google als Alternativlösung vor, statt eines Vorschaubilds Texteinblendungen in der Bildersuche zu zeigen.
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