Rundfunkgebühren für PCs sind zulässig
04. Oktober 2012 - 00:43 | von: a300200 | gelesen: 2107
Die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs ist zulässig. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs nicht zur Entscheidung angenommen. Damit hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs bestätigt, aus dem Oktober 2010 Bestand. weiter...
Quelle: http://www.golem.de
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