Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC
06. Oktober 2008 - 17:30 | von: captain2547 | gelesen: 1657
Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem aktuellen Gerichtsentscheid noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren.
Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskräftigen Entscheidung den Gebührenbescheid des WDR auf.
Laut Gericht wurde damit erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Gebührenbescheid für einen internetfähigen PC aufgehoben. Die Gebührenfreiheit für entsprechende Computer war 2007 gefallen. Seither werden 5,52 Euro im Monat von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben, sofern man bislang kein Radio oder Fernseher angemeldet hat.
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Quelle: www.focus.de
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