Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
01. August 2009 - 01:20 | von: nightsurfer | gelesen: 1244
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Aus formalen Gründen läuft bereits eine Organklage in Karlsruhe gegen das Zustandekommen des Gesetzes. weiter...
Quelle: http://www.heise.de
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