LG Bamberg: Anonymisierungsdienst muss IP bei Missbrauch nicht herausgeben
31. Juli 2009 - 01:18 | von: nightsurfer | gelesen: 1319
Unter dem Namen "Internet Anonym VPN" bietet Steganos Surfern an, ihre Verbindung ins Internet zu tunneln. In Logfiles der angesteuerten Websites taucht dann lediglich die IP-Adresse des Steganos-Servers auf. User-Tracking kann man auf diese Weise unterbinden, die Privatsphäre bei Streifzügen durchs Web ist besser geschützt.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten Unternehmen wie Steganos allerdings, für sechs Monate zu speichern, mit welcher IP-Adresse ein Kunde den VPN-Service nutzt. Staatsanwaltschaften dürfen gemäß einer einschränkenden Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nur dann auf diese Daten zugreifen, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des Paragrafen 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) ist. weiter...
Quelle: http://www.heise.de
Warning: require(/www/htdocs/w00a01ba/comments/comments.php): failed to open stream: No such file or directory in /www/htdocs/w00a01ba/tipps4you.de/miniblog_scripts/artikel.php on line 102
Fatal error: require(): Failed opening required '/www/htdocs/w00a01ba/comments/comments.php' (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w00a01ba/tipps4you.de/miniblog_scripts/artikel.php on line 102

