Sharehoster muss Veröffentlichung von Musik unterbinden
24. Juni 2009 - 00:23 | von: nightsurfer | gelesen: 1312
Die GEMA meldet einen "Durchbruch im Kampf gegen Online-Piraterie". Wie die Verwertungsgesellschaft am heutigen Dienstag in München mitteilte, untersagte das Landgericht Hamburg dem Schweizer Sharehoster Rapidshare AG per Urteil vom 12. Juni, rund 5000 Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Sharehoster bieten anonymen Speicherplatz im Netz für beliebige Daten an; gespeicherte Dateien kann man einfach per Bekanntgabe der zugehörigen URL an Nutzer weitergeben und auch der Allgemeinheit zugänglich machen.
Rapidshare werde mit dem Urteil überdies in die Verantwortung genommen, künftige Veröffentlichungen der fraglichen Musikstücke auf seiner Website zu unterbinden, heißt es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft. weiter...
Quelle: http://www.heise.de
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