Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"
14. Mai 2009 - 01:45 | von: nightsurfer | gelesen: 1296
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 12. November 2008, dessen schriftliche Urteilsbegründung nunmehr vorliegt (Az.: 308 O 548/08). Danach ist die Einrichtung einer DNS-Sperre für einen Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt zur Verhinderung des Zugriffs auf die Seite geeignet und zudem leicht zu umgehen sei.
Angestrengt hatten das Verfahren fünf Unternehmen der Filmindustrie, darunter drei amerikanische Großkonzerne. Sie verlangten von der Antragsgegnerin, einem Provider aus Hamburg, den Zugriff ihrer Kunden auf eine in Indien gehostete Website per DNS-Sperre zu unterbinden. Auf dieser, in deutscher Sprache gehaltenen Seite bot ein unbekannter und nicht zu ermittelnder Dritter urheberrechtlich geschützte Filme zum Download und Abruf via Streaming an. weiter...
Quelle: http://heise.de
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